Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten teilweise die Kosten von Osteopathie Behandlungen für gesetzlich Versicherte. Durch kontinuierliche Fortbildungen erhielt ich den Titel Master-Praktizierende der Osteopathie, so dass auch Sie als meine Patienten davon profitieren können.
Fragen Sie daher in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie nicht auch einen Teil der Kosten für die Osteopathie erstattet. Als gesetzlich Versicherter brauchen Sie u.U. dafür eine formlose ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung.
Private Krankenversicherungen oder private Krankenzusatzversicherungen übernehmen häufig die Behandlungskosten in Höhe der vertraglichen Vereinbarung. Dafür rechne ich nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis (GebüH) ab.
Die Behandlungskosten belaufen sich auf 75 Euro (eine Behandlung a 30 min). Sollte sich Ihre Kasse nicht an den Kosten beteiligen oder die Behandlungskosten Ihr Budget überschreiten, können Sie mich gerne informieren. Ich möchte nicht, dass meine Behandlungskosten Sie abhält, einen Termin zu vereinbaren, um gesund zu werden!
Bitte beachten Sie, dass Sie vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig, mindestens jedoch 24 Stunden vorher absagen, da der Termin ansonsten in Rechnung gestellt werden muss, falls dieser Termin kurzfristig nicht neu belegt werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Nachweis über meine Ausbildung für Ihre Krankenkasse